Die für Arbeitgeber geltende Aufbewahrungsfrist für Dokumente hängt von der Art der Dokumente ab, um die es geht: Personalakte Sozialdokumente sonstige Unterlagen Aufbewahrung der Personalakte Es besteht keine gesetzliche Vorschrift für die Aufbewahrungsdauer einer Personalakte. Im Allgemeinen wenden die meisten Unternehmen eine Dauer von fünf Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zufolge ist es Ihnen auch nicht …
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