FAQ
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Als allgemeine Richtlinie gilt, dass Unterlagen und Dokumente, die ein Hypothekendarlehen betreffen, maximal fünf Jahre (ab Ende der Laufzeit Ihres Kredits) aufbewahrt werden müssen. Dieser Zeitraum von fünf Jahren findet auch auf die Rechnungen und Honorare Ihres Notars Anwendung. Auch wenn die Laufzeit Ihres Kredits abgelaufen ist.

Ein ähnlicher Aufbewahrungszeitraum gilt für Mietverträge (Wie lange muss ich einen Mietvertrag aufbewahren? )

Und wie lange muss ich meine Versicherungsunterlagen aufbewahren?

Wie auch alle Unterlagen, die Ihre Hypotheken betreffen, müssen Sie Ihre Versicherungsunterlagen so lange aufbewahren, wie sie zweckdienlich sind. Mit anderen Worten: solange die Versicherung oder ein Erstattungsverfahren läuft, plus fünf Jahre.

Das dürfen Sie nicht vergessen:

  • mögliche Ergänzungen oder Änderungen;
  • Sonderbedingungen;
  • Zahlungsmodalitäten einer Lebensversicherung;
  • Todesfallversicherung mit steuerlicher Abzugsfähigkeit;
  • oder Kapitalauszahlung.

Hinweis: Wussten Sie schon, dass Sie selbst nach Ablauf eines Versicherungsvertrags noch eine Schadenersatzforderung einreichen können? Voraussetzung: Ihr Schadensfall ist während der Vertragslaufzeit eingetreten.

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