Alle Unternehmer müssen ihre Buchhaltungsunterlagen und Dokumente, die ihre Buchhaltung betreffen, sieben Jahre lang aufbewahren, denn in diesem Zeitraum kann eine Steuer- oder Mehrwertsteuerprüfung vorgenommen werden. Dieser Zeitraum von 7 Jahren beginnt nach dem Besteuerungszeitraum, auf den sich das betreffende Buchhaltungsdokument bezieht. Eine im April 2022 ausgestellte Mehrwertsteuerquittung muss demnach bis Dezember 2029 aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren …
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