FAQ
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Als Unternehmer oder Unternehmen in Belgien müssen Sie bestimmte Dokumente aufbewahren. Aber was ist ein Einmannunternehmen?

Das Einmannunternehmen: eine Definition

Ein Einmannunternehmen ist eine Art von Unternehmen, das Sie als Selbstständiger ganz einfach gründen können. Sie benötigen keine separate juristische Personen und handeln somit als natürliche Person. Oder um es anders auszudrücken: Sie sind Ihr Unternehmen, was den größten Unterschied zu einer Gesellschaft ausmacht.

Das bedeutet auch, dass Sie unbeschränkt haften und dass kein Unterschied zwischen Ihrem Privatvermögen und dem Vermögen Ihres Unternehmens gemacht wird.

Rechnungslegungspflichten eines Einmannunternehmens

Wie auch alle anderen Selbstständigen müssen Sie Geschäftsbücher führen. Für ein Einmannunternehmen reicht jedoch eine einfache Buchführung aus (unter der Voraussetzung, dass Ihr Jahresumsatz exkl. MwSt. unter 500.000 Euro liegt).

Ihre Geschäftsbücher müssen umfassen:

  • ein Finanztagebuch, das aus einem Kassen- und einem Bankbuch bestehen kann:
    • Im Kassenbuch werden alle Barausgaben und -einnahmen aufgeführt
    • Das Bankbuch enthält alle Ausgaben und Einnahmen, die über ein Bankkonto laufen;
  • ein Verzeichnis über die Einkäufe mit den Rechnungen und Gutschriften Ihrer Lieferanten;
  • ein Verzeichnis über die Verkäufe mit Rechnungen und Gutschriften, die für Ihre Kunden bestimmt sind.

Wenn Sie einen physischen Bestand haben, benötigen Sie auch ein Inventarbuch, in dem Sie aufführen, über welchen Bestand Sie verfügen und wie viel dieser Wert ist.

Auf Grundlage dieser Informationen bereiten Sie oder Ihr Buchhalter für jedes Geschäftsjahr den Jahresabschluss vor. Vergessen Sie außerdem nicht Ihre Mehrwertsteuererklärung und Ihre Kundenliste.

Sie müssen alle diese Dokumente über einen Zeitraum von 7 Geschäftsjahren aufbewahren.

Unser Rat: Als Einmannunternehmen können Sie natürlich auch eine doppelte Buchführung vornehmen. Dadurch haben Sie einen besseren Überblick über die Vorgänge in Ihrem Unternehmen, und Sie können ausgehend von konkreten Zahlen und Entwicklungen Ihre Unternehmenspolitik anpassen. Es lohnt sich.

Unterschied zu einer „doppelten“ Buchführung?

Der Unterschied zwischen einer „einfachen“ und einer „doppelten“ (oder vollständigen) Buchführung liegt darin, dass bei der doppelten Buchführung jede Transaktion mit einem Zahlungsbeleg oder einer Zahlung einhergeht. Somit wird jede Transaktion zwei Mal erfasst.

Gesellschaften (PGmbH, AG, Gen.mbH usw.) sowie Unternehmen, deren Jahresumsatz 500.00 Euro übersteigt, müssen stets eine doppelte Buchführung vornehmen. Normalerweise unterliegen Sie in diesem Fall auch der Bilanzierungspflicht, das heißt, Sie müssen jedes Jahr bei der Nationalbank (BNB) Ihren Jahresabschluss hinterlegen.

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