Eine authentische Urkunde ist ein Dokument, das von einem zuständigen Beamten (oftmals ein Notar) aufgesetzt und anschließend in dessen Anwesenheit von den betroffenen Parteien unterzeichnet wird. Die Begriffe „authentische Urkunde“ und „notarielle Urkunde“ werden häufig gleichbedeutend verwendet, obwohl unter einer authentischen Urkunde auch Urkunden zu verstehen sind, die zum Beispiel von einem Gerichtsvollzieher oder dem Greffier eines Gerichts aufgesetzt werden. …
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