FAQ
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Es ist durchaus möglich, ein Testament aufzusetzen, ohne einen Notar hinzuzuziehen. Dies nennt man ein eigenhändiges Testament. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das der testamentarische Erblasser selbst aufgesetzt hat. Es gelten 3 Voraussetzungen, damit dieses Dokument rechtswirksam ist:

  • das Testament muss ungeachtet des Trägers von der betreffenden Person handschriftlich verfasst werden (es darf also nicht mit der Maschine geschrieben werden).
  • das Dokument muss datiert werden, um insbesondere zu vermeiden, dass es zu Unklarheiten kommt, sollten mehrere Versionen bestehen.
  • das eigenhändige Testament muss mit der gewöhnlichen Unterschrift versehen werden.

Hinweis: Bei einem handschriftlichen Testament hat die digital aufbewahrte Kopie keinerlei Beweiskraft und kann nur als Anscheinsbeweis angesehen werden.

Es ist auch stets ratsam, für das Aufsetzen seines Testaments einen Notar hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtlich einwandfrei ist.

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